Leistungen

In Deutschland hat jede gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Hebammenhilfe (§134a im SGB V). Die Kosten dafür werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

Du bist noch ganz früh schwanger? Zögere nicht und melde Dich bei mir.  Gerne bin ich vom Beginn Deiner Schwangerschaft bis zum Ende Eurer Stillzeit an Deiner Seite und biete Dir somit eine möglichst ganzheitliche Begleitung.

in der Schwangerschaft

  • individuelles Vorgespräch, Kennenlernen
  • Hilfe bei schwangerschaftsspezifischen Beschwerden und Veränderungen
  • Schwangerenvorsorge gemäß den Mutterschaftsrichtlinien (auch bei Terminüberschreitung)
  • Stillvorbereitung
  • Begleitung bei und nach Fehlgeburt oder Schwangerschaftsabbruch
  • Akutaping

im Wochenbett

  • bedarfsorientierte Wochenbettbegleitung (bis zu 12 Wochen nach Geburt)
  • Begleitung nach ambulanter Geburt
  • Begleitung in der gesamten Stillzeit
  • Begleitung bei alternativen Ernährungskonzepten (zum Stillen) des Säuglings
  • Unterstützung bei der Beikosteinführung
  • Rebirthing
  • Akutaping

Kursarbeit

Die Termine und Anmeldung findest Du hier.

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